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ICE-Razzien gelten als verfassungswidrig: Richter entscheidet, dass für den Zutritt zu Hause Haftbefehle erforderlich sind

Ein Bundesrichter in Minnesota hat der Einwanderungs- und Zollbehörde (Immigration and Customs Enforcement, ICE) eine scharfe Rüge erteilt und entschieden, dass Agenten gegen den Vierten Verfassungszusatz verstoßen haben, indem sie ohne gültigen Gerichtsbeschluss gewaltsam in das Haus eines Mannes eingedrungen sind. Die am 17. Januar erlassene Entscheidung unterstreicht einen seit langem bestehenden Konflikt zwischen der ICE-Politik und dem Verfassungsrecht in Bezug auf Hausarrest.

Das Urteil und seine Auswirkungen

Der Richter des US-Bezirksgerichts, Jeffrey Bryan, stellte fest, dass ICE-Agenten verfassungswidrig handelten, als sie die Wohnung von Garrison Gibson ohne Zustimmung oder einen von einem Richter unterzeichneten Haftbefehl betraten. Dies spiegelt eine interne ICE-Richtlinie wider, die zuvor nicht bekannt gegeben wurde und die Agenten anweist, dass Verwaltungsbefehle – unterzeichnet von ICE-Aufsehern und nicht von Richtern – ausreichen, um Privatwohnungen zu betreten und Festnahmen vorzunehmen.

Das Kernproblem: Der vierte Verfassungszusatz schützt Einzelpersonen vor unangemessenen Durchsuchungen und Beschlagnahmungen. Traditionell bedeutet dies, dass die Strafverfolgungsbehörden vor dem Betreten eines Hauses einen richterlichen Haftbefehl auf der Grundlage eines wahrscheinlichen Grundes einholen müssen. Dem Urteil zufolge umgeht die Politik der ICE diese Anforderung.

Der Fall von Garrison Gibson

Garrison Gibson, ein liberianischer Staatsbürger, der in Minnesota unter der Aufsicht der ICE lebt, behauptet, Agenten seien am frühen 11. Januar in sein Haus eingebrochen, nachdem er sich geweigert hatte, die Tür zu öffnen. Laut seiner eidesstattlichen Erklärung setzten die Beamten Pfefferspray gegen Nachbarn ein, die sich draußen versammelten, und setzten einen Rammbock ein, um sich den Zutritt zu erzwingen.

Gibsons Frau filmte den Vorfall und erwischte dabei Agenten mit Gewehren, die in ihrer Tür standen. Trotz ihrer Forderung, einen Durchsuchungsbefehl vorzulegen, drangen die Beamten ohne einen Durchsuchungsbefehl ein und legten Gibson Handschellen an, bevor sie einen Verwaltungsbefehl vorlegten – ein Dokument, das von einem ICE-Aufseher und nicht von einem Richter unterzeichnet war.

Erneute Festnahme und weitere Inhaftierung

Trotz der Anordnung des Richters, Gibson sofort freizulassen, verhaftete ICE ihn während einer Routinekontrolle erneut und demonstrierte damit, dass die Behörde in der Lage ist, Personen auch dann festzuhalten, wenn ein Gericht eine Festnahme für verfassungswidrig befunden hat. Dies verdeutlicht ein kritisches Spannungsverhältnis: Bundesagenten können Einwanderungsgesetze aggressiv durchsetzen, selbst wenn diese Maßnahmen gegen verfassungsmäßige Rechte verstoßen.

Interne Leitlinien und Rechtsdebatte von ICE

Das Urteil fällt vor dem Hintergrund einer zunehmenden Prüfung der internen Leitlinien der ICE zum Formular I-205, einem Verwaltungsdokument, das es Agenten ermöglicht, ohne gerichtliche Genehmigung Häuser zu betreten. Whistleblower Aid, der ICE-Whistleblower vertritt, behauptet, dass dieses Memo die Beamten darüber informiert, dass ein von der Behörde unterzeichneter Haftbefehl für Hausarrest ausreicht.

Rechtswissenschaftler, darunter Orin Kerr, Experte für den vierten Verfassungszusatz, argumentieren, dass diese Praxis im Widerspruch zu den verfassungsrechtlichen Grenzen steht. Kerr hat davor gewarnt, dass die Zulassung von durch die Exekutive ausgestellten Haftbefehlen die im vierten Verfassungszusatz vorgesehene gerichtliche Aufsicht untergräbt.

Der größere Kontext

Dieser Fall ist Teil einer umfassenderen Gegenreaktion gegen die ICE-Durchsetzung in Minnesota. Staatsbeamte haben Bundeseinsätze als verfassungswidrige „Invasion“ bezeichnet, insbesondere in Minneapolis und Saint Paul. Die Proteste und die Empörung in der Bevölkerung haben zugenommen, da die ICE die Durchsetzung der Einwanderungsbestimmungen aggressiv vorantreibt.

Zu Gibsons Festnahme gehörten auch Vorwürfe, ICE-Agenten hätten „Trophäenfotos“ mit Häftlingen gemacht – eine Geste, die seiner Meinung nach darauf abzielte, die Inhaftierten zu demütigen.

Fazit

Das Urteil des Richters aus Minnesota bestätigt, dass ICE-Agenten ohne gerichtliche Anordnung keine Häuser betreten dürfen. Während die Behörde die Haftbefugnis behält, stärkt die Entscheidung den Schutz des Vierten Verfassungszusatzes vor unangemessenen Durchsuchungen und Beschlagnahmungen. Der Fall wirft kritische Fragen zum Gleichgewicht zwischen der Durchsetzung der Einwanderungsbestimmungen und den verfassungsmäßigen Rechten auf und ob die ICE ihre internen Richtlinien ändern wird, um dem Präzedenzfall der Justiz zu entsprechen.

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